Frag den TW-Expertenrat!

Frag den TW-Expertenrat!

Die Branchenzeitschrift TextilWirtschaft will Nachhaltigkeit in der Textilbranche fördern. Dazu hat sie einen Beirat aus Nachhaltigkeitsexpert:innen gegründet. Ich bin mit meiner Expertise als Nachhaltigkeitsmanagerin im Textilhandel und Beraterin dabei!

Im vergangenen Jahr hat die TW einen wöchentlichen Newsletter zu Nachhaltigkeitsthemen der Branche eingeführt. In diesem Jahr wird dieses Angebot ergänzt. Ein Pool aus Fachleuten beantwortet Fragen aus der Praxis von Industrie und Handel. Ziel ist es, eine Plattform für den Austausch zu allen Themen rund um Nachhaltigkeit zu schaffen und ein neues Nachhaltigkeitsnetzwerk für die Textil-Branche zu gründen.

Fragen können per Email an sustainability@textilwirtschaft.de gestellt werden. Sie gehen direkt an das TW Green-Team mit den Redakteurinnen Mara Javorovic und Kirsten Reinhold und werden dann – auf Wunsch auch anonym – an die entsprechenden Expert:innen weitergeleitet.

Als langjährige Expertin mit dabei

Durch meine Tätigkeiten vor allem als Leiterin Nachhaltigkeit bei Galeria Kaufhof und als Beraterin für Unternehmen der Textilbranche bin ich mit dabei. Gerne bringe ich meine Expertise und langjährige Erfahrung zu Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz, Nachhaltigkeitsstrategie und -kommunikation in die Arbeit ein.

Besonders freut es mich, gemeinsam mit alten und neuen Kontakten zusammenzuarbeiten und den Unternehmen der Branche Hilfestellung auf dem nachhaltigeren Weg zu geben.

marionsollbach consulting – Ihre erfahrene Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleitet ich Sie sehr gerne. Egal ob es um die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen darüber hinaus geht: Sie können dabei auf meine Fachkompetenz zu einem breiten Spektrum von Nachhaltigkeitsthemen, meine Methodenkompetenz und vor allem knapp 20 Jahre Umsetzungserfahrung in Unternehmen bauen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen. Wenden Sie sich per E-Mail an ms@marionsollbach.com. Ich freue mich auf unseren persönlichen Austausch.

CSRD im Textilhandel

CSRD im Textilhandel

Im Auftrag des Handelsverbands Textil, Schuhe und Lederwaren (BTE) habe ich Unternehmen der Branche auf dem Weg zur CSRD begleitet. In Workshops wurde Basiswissen vermittelt und im wöchentlichen Erfahrungsaustausch vertieft. Branchenspezifische Mustervorlagen unterstützen die Umsetzung in den Unternehmen.

Grundlagen vermitteln

Einige Teilnehmende kamen nicht aus dem Bereich Nachhaltigkeit, sondern sind in ihren Unternehmen für Finanzen, Controlling oder Recht zuständig sind. Daher war es wichtig, zunächst einmal die Hintergründe und Ziele der CSRD zu erläutern. Daneben war Methodenwissen zentraler Inhalt der Workshops: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit und wie wende ich das auf mein Unternehmen an? Wie identifiziere ich aus den wesentlichen Themen die Offenlegungspflichten? Wie sieht eine Klimabilanz aus und was muss ich bei der EU Taxonomie prüfen? Welche Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung gibt es? Und wie muss ich den gesamten Prozess in meinem Unternehmen dokumentieren, damit ich sicher durch die Prüfung komme?

Konkrete Hilfestellung für Textilhändler

Neben den theoretischen Inhalten erhielten die Teilnehmenden konkrete, branchenspezifische Informationen. Da ich selbst viele Jahre die Nachhaltigkeitsverantwortliche eines Textilhändlers und Verantwortliche für den Nachhaltigkeitsbericht meines Unternehmens war, konnte ich das theoretische Wissen immer wieder mit Anwendungserfahrung anreichern. Die Teilnehmenden erhielten eine Liste branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den Nachhaltigkeitsthemen der ESRS und eine Muster-DWA und -Nachhaltigkeitserklärung für ein fiktives Textilhandelsunternehmen. Zudem wurde eine Auswahl an CSRD-IT-Tools vorgestellt.

Von Wettbewerbern lernen

Da insbesondere die börsennotierten Textilhändler bereits seit vielen Jahren über ihre Nachhaltigkeit berichten, war ein Ausgangspunkt, die vorhandenen Informationen vorab auszuwerten. Ich habe aufgezeigt, welche Nachhaltigkeitsthemen die Branchenvertreter bisher für sich als wesentlich identifiziert haben oder welche Indikatoren sie zur Messung ihrer Nachhaltigkeitsleistung veröffentlichen. Im Vergleich vorhandener Daten habe ich die große Bedeutung der so genannten Scope 3-Emissionen in der Klimabilanz für Textilhändler aufgezeigt und die Tatsache, dass die taxonomie-fähigen Umsätze bei Textilhändlern im niedrigen einstelligen Bereich liegen.

Anforderungen der Banken und Versicherungen

Da eines der Hauptziele der CSRD die Vermeidung von Anlagerisiken ist, sind die Anforderungen von Banken und Versicherungen an die Unternehmen besonders relevant. Der gemeinsame ESG-Datenkatalog der Banken und Versicherer wurde vorgestellt und aufgeführt, wie die Nachhaltigkeitsrisiken der Branche vom Sparkassenverband eingeschätzt werden und welche Informationen Textilhändler in Zukunft bei Kreditanfragen zur Verfügung stellen müssen.

Politische Rahmenbedingungen

Im Laufe des Projekts wurden die politischen Rahmenbedingungen immer unsicherer. Deutschland hat die CSRD nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt. Und die EU-Kommissionspräsidentin hat ein so genanntes Omnibus-Verfahren zur Reduktion der Berichtspflichten angekündigt. Daher waren aktuelle politische Entwicklungen und deren Bewertung immer wieder Inhalt des Kurses. Als langjährige Vorsitzende von Gremien beim europäischen und deutschen Handelsverband war ich in der Lage, den Teilnehmenden die politischen Handlungsoptionen aufzuführen.

Meine Empfehlung: Mit einem Bericht nach VSME anfangen

Viele Unternehmen zögern aufgrund der aktuellen politischen Diskussion. Aufgrund der Berichtspflichten der Banken und Versicherer (SFDR) und der Kreditrisikobewertung auch nach Nachhaltigkeitskriterien (Basel IV) müssen Unternehmen in Zukunft auf jeden Fall Nachhaltigkeitsinformationen an die Banken zur Verfügung stellen. Wer den Aufwand der doppelten Wesentlichkeit scheut, kann mit den Datenanforderungen nach dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (VSME) anfangen. Auch um die unternehmens-internen Prozesse, Dokumentationen und Abstimmungen schon einmal einzuüben.

marionsollbach consulting – Ihre erfahrene Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleitet ich Sie sehr gerne. Egal ob es um die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen darüber hinaus geht: Sie können dabei auf meine Fachkompetenz zu einem breiten Spektrum von Nachhaltigkeitsthemen, meine Methodenkompetenz und vor allem knapp 20 Jahre Umsetzungserfahrung in Unternehmen bauen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen. Wenden Sie sich per E-Mail an ms@marionsollbach.com. Ich freue mich auf unseren persönlichen Austausch.

Kommunikation über ihre Nachhaltigkeit

Kommunikation über ihre Nachhaltigkeit

Sie wollen ihre Mitarbeitenden motivieren oder potenzielle neue Mitarbeitende für ihr Unternehmen begeistern? Sie wollen ihren Kunden aufzeigen, wie Sie gemeinsam Nachhaltigkeit voranbringen können?

Dafür müssen sie gezielt mit diesen Menschen kommunizieren. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dafür nur bedingt geeignet. Wir unterstützen sie dabei, ihre Botschaften zu Nachhaltigkeit herauszuarbeiten und über ein einheitliches Branding in den unterschiedlichen Kommunikationskanälen professionell umzusetzen.

Nachhaltigkeit gemeinsam ganzheitlich gestalten

Gemeinsam mit der Kreativagentur THE NEW ATLANTIC entwickle ich ihre Nachhaltigkeitskommunikation, maßgeschneidert für sie und ihre Zielgruppen. Wir verbinden dabei kreative und konzeptionelle Kompetenz mit strategischem Geschick und der Erfahrung langjähriger Experten auf beiden Seiten. Das garantiert die Glaubwürdigkeit ihrer Kommunikation.

Ob Nachhaltigkeitsseite im Internet, Newsletter für ihre Mitarbeitenden, Flyer für ihren Messeauftritt oder eine Social Media Kampagne: Gemeinsam begeistern wir ihre Zielgruppen.

Und sollte das Instrument ihrer Wahl ein Nachhaltigkeitsbericht nach einem der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandard (ESRS, LSME oder VSME) sein, führen wir sie sicher durch den notwendigen Prozess.

CSRD: Welche Handlungsoption hat die EU?

CSRD: Welche Handlungsoption hat die EU?

Zu Beginn des Jahres 2025 gibt es in Deutschland intensive Diskussionen über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD). Es gibt zahlreiche Änderungsvorschläge. Was bewirken sie? Und wie sähe die politische Umsetzung aus?

Laut CSRD hätten die großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland bereits über 2024 nach dieser Richtlinie berichten sollen. Da Deutschland die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat, gilt in Deutschland zunächst die bisherige Berichtspflicht nach CSR-RUG weiter. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat die CSRD aber fristgerecht in nationales Recht umgesetzt.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Anfang November 2024 auf dem Gipfel in Budapest eine Reduktion der Berichtspflichten um 25% angekündigt, ohne näher auszuführen, wie sie sich das konkret vorstellt. Dieselbe pauschale Forderung hatte sie bereits vor der Konsultation des Entwurfs der ersten übergreifenden ESRS (European Sustainability Reporting Standards) Anfang 2023 geäußert, damals aber eher marginale Änderungen am Entwurf der EFRAG vorgenommen. Für den 26.02.2025 hat die Kommission angekündigt, einen konkreten Vorschlag zum so genannten Omnibus-Verfahren vorzulegen.

Rückblick: Ursprüngliche Zielsetzung der CSRD

Im Rahmen des Green Deal auf EU-Ebene wurde die bestehende Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsthemen (NFRD) erweitert. Wie üblich auf EU-Ebene gab es zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur CSRD ein Business Impact Assessment und eine klare Zielsetzung, was mit der CSRD erreicht werden soll: „Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, von denen die Nutzer nicht-finanzielle Informationen benötigen, diese Informationen melden und dass die gemeldeten Informationen relevant, vergleichbar, zuverlässig sowie leicht zugänglich und nutzbar sind. Außerdem sollen unnötige Kosten für die Ersteller der Informationen reduziert werden. Indem er Investoren in die Lage versetzt, die Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen von Investitionen besser zu bewerten, wird er private Finanzmittel zur Unterstützung des Europäischen Grünen Deals mobilisieren. Sie trägt zur Vollendung der Kapitalmarktunion bei, indem sie Investoren den Zugang zu vergleichbaren nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen in der gesamten EU ermöglicht. Außerdem wird sie den Gesellschaftsvertrag zwischen Unternehmen und Gesellschaft stärken, indem sie die Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt stärker in die Verantwortung nimmt.“

Kritik an der CSRD aus Deutschland

Die Ziele der CSRD geraten in Deutschland immer mehr aus dem Blick der Politik. Nicht mehr der Schutz der Investoren vor Anlagerisiken, die Mobilisierung privaten Kapitals für die Transformation oder auch der einheitliche Berichtsrahmen, der den Unternehmen die Beantwortung von zig unterschiedlichen Fragebögen erspart, stehen im Vordergrund. Stattdessen sitzen immer mehr Personen in Deutschland dem Narrativ der CSRD als „Bürokratiemonster“ auf. Damit soll auch das politische Versagen in Deutschland verschleiert und einem Normenkontrollverfahren mit Strafzahlung entgegengetreten werden.

Gerne diskutiere ich darüber, ob der von EFRAG gewählte Prozess meinem Ideal eines offenen Multistakeholderprozesses entsprach (tat es nicht) und ob jeder der verpflichtenden Datenpunkte Sinn macht. Aber pauschale Forderungen nach 25% Reduktion werden der Komplexität des Themas nicht gerecht und haben die ursprüngliche Zielsetzung aus dem Auge verloren.

Politische Handlungsoptionen auf EU-Ebene

Aktuell steht die Kommissionspräsidentin mit dem Versprechen im Obligo, die Berichtspflichten um 25% zu reduzieren. Nicht alle aktuell diskutierten Vorschläge zahlen auf dieses Ziel ein.

Es gibt Änderungen an Richtlinien und Verordnungen (CSRD und EU-Taxonomie-Verordnung), die im Rahmen einer Novellierung von EU-Parlament und Ministerrat bestätigt werden müssten. Hier müsste die Kommission den Vorschlag entwerfen, hätte den weiteren Prozess aber nur noch bedingt in der Hand. Polen als aktuelle Ratspräsidentschaft hat die CSRD Ende 24 noch umgesetzt. Daher wird das Thema auch dort nicht oben auf der Agenda stehen.

Zudem gäbe es die Möglichkeit der Änderung in den delegierten Rechtsakten (ESRS und Technische Bewertungskriterien EU-Taxonomie). Hier würde die Kommission einen konkreten Vorschlag machen, ihn mindestens vier Wochen einer öffentlichen Konsultation unterziehen und den delegierten Rechtsakt dann in geänderter Form veröffentlichen.

  1. Reduktion der Berichtspflichten

Eine wirkliche Reduktion der Berichtspflichten würde man nur durch Änderungen bei den übergreifenden ESRS und den Technischen Bewertungskriterien Taxonomie erreichen.

Die einfachste Option wäre es, alle freiwilligen Datenpunkte in den ESRS („May“) ersatzlos zu streichen. Das entspräche 25% der Datenpunkte. Da die meisten Unternehmen diese heute bereits ausblenden, weil nicht verpflichtend, wäre damit ein politisches Signal gegeben, wodurch sich für die Unternehmen aber nichts ändert. Wer die EU kennt, weiß leider sehr gut, dass so etwas nicht auszuschließen ist.

Sollten darüber hinaus heutige Pflichtangaben gestrichen werden, müsste es in Absprache mit EFRAG einen entsprechenden Vorschlag geben, der dann nach öffentlicher Konsultation und anschließender Anpassung wirksam würde. Dazu müsste es eine klare Zielsetzung geben, in welche Richtung die Änderungen erfolgen sollen. Und es wäre begrüßenswert, wenn in diesem Prozess der Multistakeholderansatz der EFRAG erweitert würde.

Wer sich an die Diskussionen von taxonomie-fähigen und taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten insbesondere bei Erdgas und Atom erinnert, vermutet vermutlich ebenso wie ich, das grundlegende Änderungen hier eher kontrovers diskutiert würden.

  1. Reduktion der Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen

Durch eine Änderung der Definition der berichtspflichtigen Unternehmen würde die Zahl der Betroffenen geringer werden. Laut Business Impact Assessment der EU-Kommission fallen unter die bisherige Definition etwa 50.000 Unternehmen in der EU. Für die weiterhin berichtspflichtigen Unternehmen reduziert sich jedoch nichts.

Eine Änderung kann nur durch eine Novellierung der CSRD in Artikel 19 erfolgen. Da die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die CSRD bereits in nationales Recht überführt hat, ist es fraglich, ob die notwendigen Mehrheiten im Ministerrat zustande kommen.

Man könnte die Zahl der nach EU-Taxonomie-Verordnung berichtspflichtigen Unternehmen reduzieren, in dem man im Rahmen einer Novellierung die automatische Verknüpfung zwischen CSRD- und EU-Taxonomiepflicht in Artikel 8 der EU-TaxonomieVo abändert. Die Banken stellen bereits die Sinnhaftigkeit der EU-Taxonomie als Steuerungsinstrument außerhalb der Branchen Automotive, Energie und Immobilien in Frage. Wenn die eigentliche Zielgruppe die Information nicht nutzt, sollte man sich fragen, ob der Aufwand notwendig ist.

  1. Verschiebung der Berichtspflicht

Auch eine Verschiebung der Berichtspflicht verringert die Berichtspflicht nicht. Es gibt den betroffenen Unternehmen nur mehr Zeit, sich vorzubereiten und von den bereits berichtspflichtigen Unternehmen zu lernen.

Eine Verschiebung der Berichtspflicht könnte man sowohl durch eine Novellierung als auch durch eine Änderung der ESRS im Rahmen einer Konsultation erreichen. Entweder es müsste die erstmalige Prüfpflicht der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht durch eine Novellierung geändert werden. Oder aber die Anlage C zum ESRS 1 „schrittweise eingeführte Angabepflichten“ wird deutlich erweitert und die Fristen verlängert.

Fazit

Die ursprüngliche Zielsetzung der CSRD und die Chancen der CSRD für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sollten wieder stärker in den Fokus rücken. Wenn jetzt Änderungen an den Berichtspflichten vorgenommen werden, sollte es kein Placebo wie die Streichung der freiwilligen Angaben sein. Aufgrund des Zeitdrucks werden Änderungen an den delegierten Rechtsakten vermutlich gegenüber Novellierungen von der Kommission bevorzugt. Spätestens am 26.02. sehen wir, welche Ideen die Kommission hat.

Kreislaufwirtschaft als Aufsichtsrätin erleben

Kreislaufwirtschaft als Aufsichtsrätin erleben

Seit Dezember 2020 bin ich Mitglied des Aufsichtsrats der AVG Köln GmbH als Vertreterin der Stadt Köln. Im Anschluß an die vergangene Aufsichtsratssitzung hatten wir die Gelegenheit, uns die Neuerungen im Unternehmen anzugucken. Zum einen die Kunststoffsortierung, die der Müllverbrennungsanlage vorgeschaltet ist. Und zum anderen die Papieraufbereitung, die in diesem Jahr von Remondis übernommen wurde. Wenn man sich die Anlagen persönlich anschauen kann, werden Entscheidungen des Aufsichtsrats sicht- und greifbar.

Die AVG Köln hat in diesem Jahr die Papieraufbereitungsanlage in Köln-Merkenich übernommen. Dort werden die Inhalte der Blauen Tonnen so sortiert und aufbereitet, dass sie in Papierfabriken wieder zu neuem Papier und Kartonagen verarbeitet werden können. Diese Anlage arbeitet dazu mit KI und kann den Papierfabriken mit Hilfe dieser Technologie genaue Qualitätsangaben übertragen und somit das Recycling fördern.

In der Restmüllverbrennungsanlage in der Geestemünder Str. in Köln wurde eine neue Kunststoffsortieranlage in Betrieb genommen. Sie sorgt dafür, dass die im Hausmüll befindlichen Kunststoffe vor der Verbrennung aussortiert und somit verwertet statt verbrannt werden. Aussortiert werden so genannte Hohlkörper wie Shampoo-Flaschen, Kunststofffolien und Nicht-Eisen-Metalle. Trotz der Möglichkeit für Bürger:innen, diese Materialien über die Gelbe Tonne getrennt zu entsorgen, verbleiben erstaunlich große Mengen im Restmüll.