Die Journalistin Gerrit-Milena Falker von der renommierten „Lebensmittelzeitung“ hat mich zu den kommenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen interviewt. Welche Unternehmen sind betroffen und was müssen sie berichten? Hier ein Auszug der Veröffentlichung vom 10. August 2023.
Nachhaltigkeit kommt in den Lagebericht
Die CSRD-Richtlinie will Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung auf Augenhöhe bringen. Vergangene Woche hat die EU-Kommission nun die dazugehörigen Berichtsstandards publiziert.
Anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, künftig ihre Nachhaltigkeitsbemühungen dokumentieren.
Zur Erinnerung: Die CSRD-Richtlinie trat am 5. Januar dieses Jahres in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Erste Unternehmen werden über das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig. Die ESRS legen nun die Standards für die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten fest.
„Bisher waren hierzulande nur die großen börsennotierten Unternehmen sowie Versicherungen und Banken betroffen, rund 500 Unternehmen insgesamt. Schätzungen zufolge unterliegen nun mehr als 15 000 deutsche Unternehmen der CSR-Richtlinie“, sagt Marion Sollbach. „Das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ kommt nun in den Lagebericht. Dort ist Strategie gefordert und keine bunten Bilder oder nur einzelne Leuchtturmprojekte“, so die Director Sustainability bei „Scholz & Friends Reputation“. Laut der Gesetzesbegründung gehe es darum, Investoren vor Anlagerisiken zu bewahren. „Die Kommission hofft, dass Banken und Investoren nur noch in Unternehmen investieren, die ihre Risiken im Griff haben.“
Den vollständigen Text können Sie als Abonnent der Lebensmittelzeitung Online unter diesem Link lesen.
Welche Unternehmen unterliegen in Zukunft der Nachhaltigkeitsberichtspflicht
Große Unternehmen aller Rechtsformen sind betroffen, sofern zwei von drei Klassifizierungsmerkmalen erreicht werden: 250 Mitarbeitende, 40 Millionen € Umsatz oder 20 Millionen € Bilanzsumme. Neben den etwa 15.000 privatwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland unterliegen etwa 18.000 öffentliche Unternehmen in der Hand von Bund, Ländern oder Kommunen den neuen Pflichten. Sie müssen eine Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht veröffentlichen und diesen in einem maschinenlesbaren Format erstellen.
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