Praxisorientierter CSRD-Intensivkurs: Lernen und Austauschen

Praxisorientierter CSRD-Intensivkurs: Lernen und Austauschen

Der Handelsverband Textil, Schuhe und Lederwaren (BTE) bietet in Zusammenarbeit mit marionsollbach consulting ab Herbst 2024 einen praxisorientierten Intensiv-Kurs zur neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an.

Der Intensiv-Kurs bietet eine praktische und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD und der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Unternehmen aus dem Bereich Mode und Schuhe. Der halbjährige Intensiv-Kurs bietet Infos zu den Grundlagen der doppelten Wesentlichkeit und der Nachhaltigkeitserklärung und stellt praxisorientierte Vorlagen zur Durchführung und Erstellung im Unternehmen zur Verfügung.

Start des Intensiv-Kurs ist am 12.09.2024

In drei aufeinander aufbauenden Workshops erhalten Teilnehmende das notwendige Handwerkszeug, um erworbenes Wissen in Ihrem Unternehmen in die Praxis umzusetzen. Im Laufe des Prozesses auftretende Fragen werden in einem wöchentlichen Jour fixe mit der Beraterin und den anderen Teilnehmenden diskutiert und geklärt.

Näheres zum Kurs wie Inhalte, Termine, Kosten und Anmeldeoptionen gibt es auf der Internetseite des BTE hier.

marionsollbach consulting – Ihre Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleite ich Sie. Gemeinsam setzen wir die gesetzlichen Anforderungen um, entwickeln wir Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die maßgeschneidert für Ihr Unternehmen sind und kommunizieren darüber klar und transparent.

Nachhaltigkeit ist mein Thema und meine Kompetenz. Was für Sie besonders wichtig ist: Ich weiß, was Unternehmen benötigen. Mit mir gewinnen Sie eine Praktikerin mit 20 Jahren Umsetzungserfahrung in Konzernen und Unternehmen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die sich daraus ergebenden Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen: Bei Ihren Kunden, Ihren Investoren und Ihren Mitarbeitenden. Ich bin für Sie da ms@marionsollbach.com.

Nachhaltigkeitserklärung wird Pflicht

Nachhaltigkeitserklärung wird Pflicht

Die Journalistin Gerrit-Milena Falker von der renommierten „Lebensmittelzeitung“ hat mich zu den kommenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen interviewt. Welche Unternehmen sind betroffen und was müssen sie berichten? Hier ein Auszug der Veröffentlichung vom 10. August 2023.

Nachhaltigkeit kommt in den Lagebericht

Die CSRD-Richtlinie will Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung auf Augenhöhe bringen. Vergangene Woche hat die EU-Kommission nun die dazugehörigen Berichtsstandards publiziert.

Anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, künftig ihre Nachhaltigkeitsbemühungen dokumentieren.

Zur Erinnerung: Die CSRD-Richtlinie trat am 5. Januar dieses Jahres in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Erste Unternehmen werden über das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig. Die ESRS legen nun die Standards für die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten fest.

„Bisher waren hierzulande nur die großen börsennotierten Unternehmen sowie Versicherungen und Banken betroffen, rund 500 Unternehmen insgesamt. Schätzungen zufolge unterliegen nun mehr als 15 000 deutsche Unternehmen der CSR-Richtlinie“, sagt Marion Sollbach. „Das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ kommt nun in den Lagebericht. Dort ist Strategie gefordert und keine bunten Bilder oder nur einzelne Leuchtturmprojekte“, so die Director Sustainability bei „Scholz & Friends Reputation“. Laut der Gesetzesbegründung gehe es darum, Investoren vor Anlagerisiken zu bewahren. „Die Kommission hofft, dass Banken und Investoren nur noch in Unternehmen investieren, die ihre Risiken im Griff haben.“

Den vollständigen Text können Sie als Abonnent der Lebensmittelzeitung Online unter diesem Link lesen.

Welche Unternehmen unterliegen in Zukunft der Nachhaltigkeitsberichtspflicht

Große Unternehmen aller Rechtsformen sind betroffen, sofern zwei von drei Klassifizierungsmerkmalen erreicht werden: 250 Mitarbeitende, 40 Millionen € Umsatz oder 20 Millionen € Bilanzsumme. Neben den etwa 15.000 privatwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland unterliegen etwa 18.000 öffentliche Unternehmen in der Hand von Bund, Ländern oder Kommunen den neuen Pflichten. Sie müssen eine Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht veröffentlichen und diesen in einem maschinenlesbaren Format erstellen.

Unterliegt Ihr Unternehmen den Kriterien und brauchen Sie Unterstützung bei dem vorgeschriebenen Prozess sowie der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung? Gemeinsam gelingt uns das.

marionsollbach consulting – Ihre Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleite ich Sie. Gemeinsam setzen wir die gesetzlichen  Anforderungen um, entwickeln wir Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die maßgeschneidert für Ihr Unternehmen sind und kommunizieren darüber klar und transparent.

Nachhaltigkeit ist mein Thema und meine Kompetenz. Was für Sie besonders wichtig ist: Ich weiß, was Unternehmen benötigen. Mit mir gewinnen Sie eine Praktikerin mit 20 Jahren Umsetzungserfahrung in Konzernen und Unternehmen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die sich daraus ergebenden Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen: Bei Ihren Kunden, Ihren Investoren und Ihren Mitarbeitenden. Ich bin für Sie da ms@marionsollbach.com.