Nachhaltigkeitserklärung wird Pflicht

Nachhaltigkeitserklärung wird Pflicht

Die Journalistin Gerrit-Milena Falker von der renommierten „Lebensmittelzeitung“ hat mich zu den kommenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen interviewt. Welche Unternehmen sind betroffen und was müssen sie berichten? Hier ein Auszug der Veröffentlichung vom 10. August 2023.

Nachhaltigkeit kommt in den Lagebericht

Die CSRD-Richtlinie will Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung auf Augenhöhe bringen. Vergangene Woche hat die EU-Kommission nun die dazugehörigen Berichtsstandards publiziert.

Anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, künftig ihre Nachhaltigkeitsbemühungen dokumentieren.

Zur Erinnerung: Die CSRD-Richtlinie trat am 5. Januar dieses Jahres in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Erste Unternehmen werden über das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig. Die ESRS legen nun die Standards für die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten fest.

„Bisher waren hierzulande nur die großen börsennotierten Unternehmen sowie Versicherungen und Banken betroffen, rund 500 Unternehmen insgesamt. Schätzungen zufolge unterliegen nun mehr als 15 000 deutsche Unternehmen der CSR-Richtlinie“, sagt Marion Sollbach. „Das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ kommt nun in den Lagebericht. Dort ist Strategie gefordert und keine bunten Bilder oder nur einzelne Leuchtturmprojekte“, so die Director Sustainability bei „Scholz & Friends Reputation“. Laut der Gesetzesbegründung gehe es darum, Investoren vor Anlagerisiken zu bewahren. „Die Kommission hofft, dass Banken und Investoren nur noch in Unternehmen investieren, die ihre Risiken im Griff haben.“

Den vollständigen Text können Sie als Abonnent der Lebensmittelzeitung Online unter diesem Link lesen.

Welche Unternehmen unterliegen in Zukunft der Nachhaltigkeitsberichtspflicht

Große Unternehmen aller Rechtsformen sind betroffen, sofern zwei von drei Klassifizierungsmerkmalen erreicht werden: 250 Mitarbeitende, 40 Millionen € Umsatz oder 20 Millionen € Bilanzsumme. Neben den etwa 15.000 privatwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland unterliegen etwa 18.000 öffentliche Unternehmen in der Hand von Bund, Ländern oder Kommunen den neuen Pflichten. Sie müssen eine Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht veröffentlichen und diesen in einem maschinenlesbaren Format erstellen.

Unterliegt Ihr Unternehmen den Kriterien und brauchen Sie Unterstützung bei dem vorgeschriebenen Prozess sowie der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung? Gemeinsam gelingt uns das.

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Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleite ich Sie. Gemeinsam setzen wir die gesetzlichen  Anforderungen um, entwickeln wir Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die maßgeschneidert für Ihr Unternehmen sind und kommunizieren darüber klar und transparent.

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Kreislaufwirtschaftsstrategien: Rohstoffversorgung sichern

Kreislaufwirtschaftsstrategien: Rohstoffversorgung sichern

In Brüssel und Berlin arbeitet man daran, die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen zur Kreislaufwirtschaft auszuweiten. Dabei geht es nicht mehr nur darum, Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. Es geht darum Rohstoffe zu sichern. Und das beginnt beim Produkt-Design!

Steigende Rohstoffpreise waren schon immer ein Motor für Unternehmen ressourcenschonender zu produzieren. Aber spätestens die Pandemie und die Ukrainekrise haben uns gezeigt, dass es noch größere Herausforderungen für Unternehmen als steigende Preise gibt: Engpässe in den Lieferketten, die dafür sorgen, dass die Produktion stillsteht. Umso wichtiger ist es, die in der EU vorhandenen Ressourcen zu erhalten und möglichst im Kreislauf zu nutzen.

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Dialogprozesse bis Anfang 2024

Im Frühjahr 2023 hat die Bundesregierung den Startschuss für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) gegeben. Auf der Plattform des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) finden Sie weitergehende Informationen.

Die Grundlage dafür ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Wir haben das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe. Hierzu passen wir den bestehenden rechtlichen Rahmen an, definieren klare Ziele und überprüfen abfallrechtliche Vorgaben. In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ bündeln wir bestehende rohstoffpolitische Strategien.“

Insbesondere bei kritischen Rohstoffen sollen durch möglichst langen Ressourcenerhalt und Kreislaufführung die deutsche Wirtschaft Schritt für Schritt unabhängiger von Rohstoffimporten und damit die Resilienz der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Bis Anfang 2024 sollen in acht Runden Tischen die Strategie und davon abgeleitete Maßnahmen entwickelt werden.

„Unternehmen der mit Priorität behandelten Branchen ITK & Elektrogeräte, Bekleidung & Textilien, Fahrzeuge & Batterien, Erneuerbare Energieanlagen und Gebäude sollten sich aktiv in den Dialog einbringen – entweder direkt oder über die Branchenverbände. Hier werden die Grundlagen für zukünftige Gesetzgebung gelegt,“ erklärt Marion Sollbach. „Damit Regelungen pragmatisch umsetzbar sind und vor allem auch die Rohstoffsicherung der Unternehmen wirklich stärken, braucht es die Sicht der betroffenen Unternehmen.“

Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft im Rahmen des EU Green Deals

Bereits einige Schritte weiter ist die Europäische Union. Sie ist das Thema in den vergangenen Jahren mit dem Green Deal systematisch angegangen. Eines ihrer Ziele ist es, das Wachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie einen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Der Plan enthält Vorschläge für eine nachhaltigere Produktgestaltung und zielt darauf ab, das Abfallaufkommen zu verringern und den Verbraucherschutz zu stärken. Der Schwerpunkt wird auf ressourcenintensive Bereiche wie Elektronik und ITK, Batterien und Fahrzeuge, Lebensmittel, Verpackungen und Kunststoffprodukte, Textilien und Bauwesen gelegt.

Eine ganze Reihe neuer und Verschärfung bestehender Gesetze setzen den Aktionsplan in konkrete Anforderungen an die Unternehmen um:

  • Mit einer Verpackungsverordnung anstelle der bisherigen Richtlinie werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen geschaffen. Instrumente sind beispielsweise verpflichtende Mehrwegsysteme für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Aluminium, Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Rezyklaten und eine verbesserte Verbraucherinformation.
  • Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte schafft neue Anforderungen, damit Produkte nachhaltiger werden. Sie sollen wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Zudem soll der Umwelt-Produktpass dafür sorgen, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind.

Über ihre Erfolge für mehr Kreislaufwirtschaft müssen die Unternehmen in Zukunft im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) und der EU Taxonomie (EUT) im Lagebericht Transparenz schaffen. Unternehmen der Schwerpunktbranchen des Aktionsplans müssen über die eingesetzten Rohstoffe, den Anteil Rohstoffe aus erneuerbaren Quellen wie beispielsweise Bioplastik und den Anteil an eingesetztem Recyclingmaterial berichten.

marionsollbach consulting – Ihre erfahrene Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

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