CSRD im Textilhandel

CSRD im Textilhandel

Im Auftrag des Handelsverbands Textil, Schuhe und Lederwaren (BTE) habe ich Unternehmen der Branche auf dem Weg zur CSRD begleitet. In Workshops wurde Basiswissen vermittelt und im wöchentlichen Erfahrungsaustausch vertieft. Branchenspezifische Mustervorlagen unterstützen die Umsetzung in den Unternehmen.

Grundlagen vermitteln

Einige Teilnehmende kamen nicht aus dem Bereich Nachhaltigkeit, sondern sind in ihren Unternehmen für Finanzen, Controlling oder Recht zuständig sind. Daher war es wichtig, zunächst einmal die Hintergründe und Ziele der CSRD zu erläutern. Daneben war Methodenwissen zentraler Inhalt der Workshops: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit und wie wende ich das auf mein Unternehmen an? Wie identifiziere ich aus den wesentlichen Themen die Offenlegungspflichten? Wie sieht eine Klimabilanz aus und was muss ich bei der EU Taxonomie prüfen? Welche Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung gibt es? Und wie muss ich den gesamten Prozess in meinem Unternehmen dokumentieren, damit ich sicher durch die Prüfung komme?

Konkrete Hilfestellung für Textilhändler

Neben den theoretischen Inhalten erhielten die Teilnehmenden konkrete, branchenspezifische Informationen. Da ich selbst viele Jahre die Nachhaltigkeitsverantwortliche eines Textilhändlers und Verantwortliche für den Nachhaltigkeitsbericht meines Unternehmens war, konnte ich das theoretische Wissen immer wieder mit Anwendungserfahrung anreichern. Die Teilnehmenden erhielten eine Liste branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den Nachhaltigkeitsthemen der ESRS und eine Muster-DWA und -Nachhaltigkeitserklärung für ein fiktives Textilhandelsunternehmen. Zudem wurde eine Auswahl an CSRD-IT-Tools vorgestellt.

Von Wettbewerbern lernen

Da insbesondere die börsennotierten Textilhändler bereits seit vielen Jahren über ihre Nachhaltigkeit berichten, war ein Ausgangspunkt, die vorhandenen Informationen vorab auszuwerten. Ich habe aufgezeigt, welche Nachhaltigkeitsthemen die Branchenvertreter bisher für sich als wesentlich identifiziert haben oder welche Indikatoren sie zur Messung ihrer Nachhaltigkeitsleistung veröffentlichen. Im Vergleich vorhandener Daten habe ich die große Bedeutung der so genannten Scope 3-Emissionen in der Klimabilanz für Textilhändler aufgezeigt und die Tatsache, dass die taxonomie-fähigen Umsätze bei Textilhändlern im niedrigen einstelligen Bereich liegen.

Anforderungen der Banken und Versicherungen

Da eines der Hauptziele der CSRD die Vermeidung von Anlagerisiken ist, sind die Anforderungen von Banken und Versicherungen an die Unternehmen besonders relevant. Der gemeinsame ESG-Datenkatalog der Banken und Versicherer wurde vorgestellt und aufgeführt, wie die Nachhaltigkeitsrisiken der Branche vom Sparkassenverband eingeschätzt werden und welche Informationen Textilhändler in Zukunft bei Kreditanfragen zur Verfügung stellen müssen.

Politische Rahmenbedingungen

Im Laufe des Projekts wurden die politischen Rahmenbedingungen immer unsicherer. Deutschland hat die CSRD nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt. Und die EU-Kommissionspräsidentin hat ein so genanntes Omnibus-Verfahren zur Reduktion der Berichtspflichten angekündigt. Daher waren aktuelle politische Entwicklungen und deren Bewertung immer wieder Inhalt des Kurses. Als langjährige Vorsitzende von Gremien beim europäischen und deutschen Handelsverband war ich in der Lage, den Teilnehmenden die politischen Handlungsoptionen aufzuführen.

Meine Empfehlung: Mit einem Bericht nach VSME anfangen

Viele Unternehmen zögern aufgrund der aktuellen politischen Diskussion. Aufgrund der Berichtspflichten der Banken und Versicherer (SFDR) und der Kreditrisikobewertung auch nach Nachhaltigkeitskriterien (Basel IV) müssen Unternehmen in Zukunft auf jeden Fall Nachhaltigkeitsinformationen an die Banken zur Verfügung stellen. Wer den Aufwand der doppelten Wesentlichkeit scheut, kann mit den Datenanforderungen nach dem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (VSME) anfangen. Auch um die unternehmens-internen Prozesse, Dokumentationen und Abstimmungen schon einmal einzuüben.

marionsollbach consulting – Ihre erfahrene Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleitet ich Sie sehr gerne. Egal ob es um die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen darüber hinaus geht: Sie können dabei auf meine Fachkompetenz zu einem breiten Spektrum von Nachhaltigkeitsthemen, meine Methodenkompetenz und vor allem knapp 20 Jahre Umsetzungserfahrung in Unternehmen bauen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen. Wenden Sie sich per E-Mail an ms@marionsollbach.com. Ich freue mich auf unseren persönlichen Austausch.

Praxisorientierter CSRD-Intensivkurs: Lernen und Austauschen

Praxisorientierter CSRD-Intensivkurs: Lernen und Austauschen

Der Handelsverband Textil, Schuhe und Lederwaren (BTE) bietet in Zusammenarbeit mit marionsollbach consulting ab Herbst 2024 einen praxisorientierten Intensiv-Kurs zur neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an.

Der Intensiv-Kurs bietet eine praktische und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD und der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Unternehmen aus dem Bereich Mode und Schuhe. Der halbjährige Intensiv-Kurs bietet Infos zu den Grundlagen der doppelten Wesentlichkeit und der Nachhaltigkeitserklärung und stellt praxisorientierte Vorlagen zur Durchführung und Erstellung im Unternehmen zur Verfügung.

Start des Intensiv-Kurs ist am 12.09.2024

In drei aufeinander aufbauenden Workshops erhalten Teilnehmende das notwendige Handwerkszeug, um erworbenes Wissen in Ihrem Unternehmen in die Praxis umzusetzen. Im Laufe des Prozesses auftretende Fragen werden in einem wöchentlichen Jour fixe mit der Beraterin und den anderen Teilnehmenden diskutiert und geklärt.

Näheres zum Kurs wie Inhalte, Termine, Kosten und Anmeldeoptionen gibt es auf der Internetseite des BTE hier.

marionsollbach consulting – Ihre Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleite ich Sie. Gemeinsam setzen wir die gesetzlichen Anforderungen um, entwickeln wir Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die maßgeschneidert für Ihr Unternehmen sind und kommunizieren darüber klar und transparent.

Nachhaltigkeit ist mein Thema und meine Kompetenz. Was für Sie besonders wichtig ist: Ich weiß, was Unternehmen benötigen. Mit mir gewinnen Sie eine Praktikerin mit 20 Jahren Umsetzungserfahrung in Konzernen und Unternehmen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die sich daraus ergebenden Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen: Bei Ihren Kunden, Ihren Investoren und Ihren Mitarbeitenden. Ich bin für Sie da ms@marionsollbach.com.

Nachhaltigkeitserklärung wird Pflicht

Nachhaltigkeitserklärung wird Pflicht

Die Journalistin Gerrit-Milena Falker von der renommierten „Lebensmittelzeitung“ hat mich zu den kommenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen interviewt. Welche Unternehmen sind betroffen und was müssen sie berichten? Hier ein Auszug der Veröffentlichung vom 10. August 2023.

Nachhaltigkeit kommt in den Lagebericht

Die CSRD-Richtlinie will Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung auf Augenhöhe bringen. Vergangene Woche hat die EU-Kommission nun die dazugehörigen Berichtsstandards publiziert.

Anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) müssen Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, künftig ihre Nachhaltigkeitsbemühungen dokumentieren.

Zur Erinnerung: Die CSRD-Richtlinie trat am 5. Januar dieses Jahres in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Erste Unternehmen werden über das Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig. Die ESRS legen nun die Standards für die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten fest.

„Bisher waren hierzulande nur die großen börsennotierten Unternehmen sowie Versicherungen und Banken betroffen, rund 500 Unternehmen insgesamt. Schätzungen zufolge unterliegen nun mehr als 15 000 deutsche Unternehmen der CSR-Richtlinie“, sagt Marion Sollbach. „Das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ kommt nun in den Lagebericht. Dort ist Strategie gefordert und keine bunten Bilder oder nur einzelne Leuchtturmprojekte“, so die Director Sustainability bei „Scholz & Friends Reputation“. Laut der Gesetzesbegründung gehe es darum, Investoren vor Anlagerisiken zu bewahren. „Die Kommission hofft, dass Banken und Investoren nur noch in Unternehmen investieren, die ihre Risiken im Griff haben.“

Den vollständigen Text können Sie als Abonnent der Lebensmittelzeitung Online unter diesem Link lesen.

Welche Unternehmen unterliegen in Zukunft der Nachhaltigkeitsberichtspflicht

Große Unternehmen aller Rechtsformen sind betroffen, sofern zwei von drei Klassifizierungsmerkmalen erreicht werden: 250 Mitarbeitende, 40 Millionen € Umsatz oder 20 Millionen € Bilanzsumme. Neben den etwa 15.000 privatwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland unterliegen etwa 18.000 öffentliche Unternehmen in der Hand von Bund, Ländern oder Kommunen den neuen Pflichten. Sie müssen eine Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht veröffentlichen und diesen in einem maschinenlesbaren Format erstellen.

Unterliegt Ihr Unternehmen den Kriterien und brauchen Sie Unterstützung bei dem vorgeschriebenen Prozess sowie der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung? Gemeinsam gelingt uns das.

marionsollbach consulting – Ihre Partnerin für mehr Nachhaltigkeit

Auf Ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleite ich Sie. Gemeinsam setzen wir die gesetzlichen  Anforderungen um, entwickeln wir Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die maßgeschneidert für Ihr Unternehmen sind und kommunizieren darüber klar und transparent.

Nachhaltigkeit ist mein Thema und meine Kompetenz. Was für Sie besonders wichtig ist: Ich weiß, was Unternehmen benötigen. Mit mir gewinnen Sie eine Praktikerin mit 20 Jahren Umsetzungserfahrung in Konzernen und Unternehmen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig die sich daraus ergebenden Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen: Bei Ihren Kunden, Ihren Investoren und Ihren Mitarbeitenden. Ich bin für Sie da ms@marionsollbach.com.